Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 10.10.1995 - 2 WF 104/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16040
OLG Braunschweig, 10.10.1995 - 2 WF 104/95 (https://dejure.org/1995,16040)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.10.1995 - 2 WF 104/95 (https://dejure.org/1995,16040)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 2 WF 104/95 (https://dejure.org/1995,16040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,16040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung seiner nachträglichen Beiordnung im Prozeßkostenhilfewege; Mandatsentziehung vor Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung seiner nachträglichen Beiordnung im Prozeßkostenhilfewege; Mandatsentziehung vor Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.1995 - 2 WF 104/95
    Dem Rechtsanwalt, dessen Beiordnung im Prozeßkostenhilfewege abgelehnt wird, steht hiergegen kein eigenes Beschwerderecht zu (BGHZ 109, 163, 169 [BGH 26.10.1989 - III ZR 147/88] ; Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 127 Rdnr. 13).
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    Der Anwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung in der Regel nicht in seinen Rechten betroffen, weil ihm sein Gebührenanspruch gegen die Partei erhalten bleibt; ein subjektives Recht auf Beiordnung mit der Folge eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse hat der Anwalt nicht (OLG Braunschweig v. 10.10.1995 - 2 WF 104/95, OLGR Braunschweig 1995, 286), so daß er grundsätzlich auch nicht beschwerdebefugt ist (OLG Karlsruhe v. 30.04.1990 - 16 WF 76/90, FamRZ 1991, 462; OLG Köln v. 08.11.1999 - 14 WF 157/99, NJW-RR 2000, 288 = OLGR Köln 2000, 100).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2010 - L 5 AS 253/09

    Ausschluss eines eigenen Beschwerderechts des prozessbevollmächtigten

    Er ist nicht beschwerdebefugt, weil er nicht in eigenen Interessen betroffen ist (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Braunschweig, Beschluss vom 10. Oktober 1995, Az.: 2 WF 104/95, unter Verweis auf BGHZ 109, 163; Landesarbeitsgericht [LAG] Nürnberg, Beschluss vom 27. Mai 2002, Az.: 4 Ta 80/02, MDR 2002, S. 1094).
  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01

    Kein Beschwerderecht des nicht beigeordneten Korrespondenzanwalts

    Der Anwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung in der Regel nicht in seinen Rechten betroffen, weil ihm sein Gebührenanspruch gegen die Partei erhalten bleibt; ein subjektives Recht auf Beiordnung mit der Folge eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse hat der Anwalt nicht (OLG Braunschweig v. 10.10.1995 - 2 WF 104/95, OLGR Braunschweig 1995, 286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht